ZYPERN STEUERFAKTEN

NICHT-DOMIZILE REGELN IN ZYPERN

Ausländische Unternehmer wählen das Niedrigsteuergebiet Zypern als ihren steuerlichen Wohnsitz im Rahmen des Nicht-Wohnsitz-Status. Der EU-Staat ist sowohl für Unternehmen als auch für vermögende Privatpersonen ein attraktives Steuerziel und wird häufig als Wohnsitz für deren Betrieb und auch für den Familienumzug genutzt.

Jede nationale natürliche Person kann nach der neuen 60-Tage- oder der vorherigen 183-Tage-Regelung die Non-Dom Tax Residency beantragen. Ein nach der 60- oder 183-Tage-Regelung steuerpflichtiger Zypriotischer unterliegt in Zypern der Besteuerung seines weltweiten Einkommens.

Nach der zyprischen Gesetzgebung gilt eine Person, die sich mehr als 183 Tage auf Zyperns Territorium aufhält, als zypriotischer Steueransässiger. Ab dem Steuerjahr 2017 kann zusätzlich die neue 60-Tage-Regelung für natürliche Personen angewendet werden, die den Ausländerstatus erwerben möchten.

Im Rahmen der Gesamtbemühungen, das zyprische Steuersystem kontinuierlich zu verbessern und zu vereinfachen sowie eine hochgradig gesetzeskonforme und attraktive Gerichtsbarkeit zu bleiben, wurden im Juli 2015 verschiedene neue Gesetzesentwürfe in neue Gesetze verabschiedet.

Zu diesen gehört die Einführung des Konzepts der nicht ansässigen natürlichen Personen für Steuerzwecke. Das Hauptziel der Einführung des Non-Domizil-Konzepts besteht darin, Zypern als Zielland erster Wahl für Personen (sowohl EU- als auch Nicht-EU-Mitglieder) zu etablieren, die ihren persönlichen steuerlichen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen möchten. Das Non-Domizil-Konzept bietet erhebliche steuerliche Vorteile und erfreut sich bereits jetzt eines großen Interesses und einer Dynamik.

Ausländer, die sich entscheiden, ihren persönlichen steuerlichen Wohnsitz nach Zypern zu verlegen, gelten automatisch für maximal 17 Jahre als nicht in Zypern ansässig. Aus steuerlichen Gründen sind nicht ansässige Personen, die zypriotische Steueransässige werden, jetzt vollständig von der Sonderverteidigungsbeitragssteuer (DEZA) befreit.

Die SDC gilt im Allgemeinen für Dividenden und Zinsen. Da die SDC-Steuer bei zypriotischen steueransässigen natürlichen Personen, die nicht in Zypern ansässig sind, nicht anfällt, sind Dividenden und Zinsen, die von diesen Personen erwirtschaftet werden, in Zypern nun vollständig steuerfrei. Es sei darauf hingewiesen, dass das Haupteinkommen vermögender Privatpersonen im Allgemeinen Dividenden und Zinsen sind. Darüber hinaus genießen Ausländer, die zypriotische Steueransässige werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz eine Reihe weiterer erheblicher Steuervorteile; wobei die wichtigsten im Folgenden beschrieben werden.

STEUERVORTEILE VON NICHT DOMIZIERTEN

Gemäß den Bestimmungen des zypriotischen DEZA-Gesetzes unterliegen Dividenden und Bankguthaben von natürlichen Personen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, der DEZA-Steuer in Höhe von 17% bzw. 30%, unabhängig von der Quelle des Einkommens (d Zypern oder aus dem Ausland). Die DEZA-Steuer gilt nur für natürliche Personen, die sowohl Steueransässige in Zypern sind als auch in Zypern ansässig sind.

Daher sind nicht ansässige Steueransässige von allen in Zypern erhaltenen Dividenden und Zinsen vollständig steuerbefreit (mit Ausnahme von minimalen GeSY-Beiträgen). März 2019 bis 29.02.2020, dann erhöht auf 2,65 % ab 01.03.2020), begrenzt auf maximal 180.000 EUR Jahreseinkommen

WEITERE VORTEILE DER ZYPRISCHEN STEUER FÜR PERSONEN

  • Dividenden und Zinsen sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit und unterliegen nur der SDC im Falle von ansässigen Steueransässigen.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen qualifizierten Titeln sind ausdrücklich von der zypriotischen Besteuerung ausgenommen, sofern die zugrunde liegenden Vermögenswerte keine in Zypern gelegenen Immobilien umfassen.
  • Die ersten 19.500 € des zu versteuernden Einkommens sind steuerfrei. Alle steuerpflichtigen Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, werden mit progressiven Sätzen von 20 % bis 35 % (für Einkünfte über 60.000 €) besteuert.
  • 50 % Befreiung des Arbeitsentgelts aus einer in Zypern ausgeübten Beschäftigung von Personen, die vor Aufnahme ihrer Beschäftigung außerhalb Zyperns ihren Wohnsitz hatten. Die Befreiung gilt für 10 Jahre ab dem Jahr der Beschäftigung, wenn das Einkommen 100.000 Euro pro Jahr übersteigt.
  • 100 % Befreiung von der Vergütung für bezahlte Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für mehr als 90 Tage im Steuerjahr an einen nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber erbracht werden.
  • Im Falle von zypriotischem unbeweglichem Vermögen, das bis zum 31. Dezember 2016 erworben wurde, ist der Gewinn aus der späteren zukünftigen Veräußerung dieses Eigentums von der 20%igen Kapitalertragsteuer befreit.
  • Renten, die für eine frühere Beschäftigung außerhalb Zyperns bezogen werden, werden in Zypern mit einem Pauschalsatz von 5 % für Beträge über 3.420 € besteuert.
  • 100 % Freistellung auf Kapitalrückzahlungen aus Lebensversicherungen oder aus anerkannten Unterstützungskassen.
  • Keine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Immobilien außerhalb Zyperns.
  • Keine Erbschaftssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Schenkungssteuer.
  • Im Falle von natürlichen Personen, die Begünstigte eines Trusts sind, wären diese Personen in Zypern von der Steuer befreit, sofern die Einkünfte aus dem/aus dem Trust in Form von Zinsen oder Dividenden erfolgen.

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