Verlagern Sie Ihr Unternehmen nach Zypern

Business Facilitation Unit

Vorteile einer Geschäftsverlagerung nach Zypern

Fast Track Business Facilitation Unit

• Erbringung von Dienstleistungen zur Gründung von Körperschaften: ich. Firmenregistrierung und Namensgenehmigung ii. Eintragung beim Sozialversicherungsregister und beim Arbeitgeberregister iii. Registrierung bei für Umsatzsteuerregister und Einkommensteuer • Leitlinien für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen in Zypern. • Erleichterung der Ausstellung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen in Zypern.

Steuervorteile und -befreiungen

•Erwägung der Möglichkeit einer Ausweitung der Steuerbefreiung auf 50 % für Investitionen in zertifizierte innovative Unternehmen und durch Unternehmensinvestoren. • Gewährung eines erhöhten Rabatts auf Forschungs- und Entwicklungskosten (zB um 20%). Förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten werden in Höhe von 120 % des tatsächlichen Einkommens vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. • Einkommensteuerbefreiung von 50 % für Neuansässige-Mitarbeiter mit einem Einkommen von € 55.000 • Bestehende Begünstigte des Systems sollten die Möglichkeit haben, die Leistung von 10 auf 17 Jahre zu verlängern. Potenzielle Begünstigte mit Einkommen (€ 55.000 - € 100.000) für den Restzeitraum von 17 Jahren.

Zypriotische Staatsbürgerschaft

Recht auf Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Republik Zypern statt bisher 7 Jahren oder nach 4 Jahren, wenn sie das Kriterium des Besitzes eines anerkannten Zeugnisses über sehr gute Kenntnisse der griechischen Sprache erfüllen.

Förderung des Aktionsplans
Ausland und Kampagne

Gewinnung qualifizierter Zyprioten, die im Ausland arbeiten, und gezielte Kampagne für qualifizierte Arbeitskräfte, die in Ländern mit politischer Instabilität beschäftigt sind.

Aufenthalt & Beschäftigung
Genehmigungen in Zypern

• Einen Arbeitsvertrag von mindestens zwei Jahren mit einem Mindestgehalt von 2500 Euro brutto haben.
• Auch die Ehegatten des Arbeitnehmers dürfen in Zypern in jedem Beruf arbeiten.
• Besitz eines Hochschuldiploms oder -titels oder einer gleichwertigen Qualifikation oder Nachweise über einschlägige Berufserfahrung in einer entsprechenden Beschäftigungsposition von mindestens 2 Jahren

Beschäftigung von Hilfskräften (mit einem Bruttomonatsgehalt von weniger als 2.500 €)

Darüber hinaus ist die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zulässig, sofern sie 30 % des gesamten Betreuungspersonals nicht überschreitet und der Drittstaatsangehörige und der Arbeitgeber einen von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß genehmigten Arbeitsvertrag gemäß das geltende Recht.

Vereinfachen und beschleunigen Sie das Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen

Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb des 1. Monats ausgestellt und ist bis zu 3 Jahre gültig. Der Status der fraglichen Mitarbeiter ist: Kategorie E - Status des langfristig Aufenthaltsberechtigten.

Einführung des DIGITAL NOMAD VISA

Begünstigte
Drittstaatsangehörige, Selbständige oder Arbeitnehmer, die aus der Ferne unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, mit Arbeitgebern/Kunden außerhalb Zyperns.

Aufenthaltsstatus
ich. Sie haben das Recht, bis zu einem Jahr im Land zu bleiben und um weitere zwei Jahre zu verlängern.
ii. Sie können von ihren Familienangehörigen begleitet werden, denen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die gleichzeitig mit der ihrer Angehörigen erlischt. Während ihres Aufenthalts in Zypern ist es dem Ehegatten oder Lebenspartner (betrifft Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind) und den minderjährigen Familienmitgliedern des Unterhaltsberechtigten nicht gestattet, im Land abhängige Arbeit zu leisten oder irgendeine Art von Erwerbstätigkeit auszuüben, iii . Wenn sie für einen oder mehrere Zeiträume in der Republik leben, die insgesamt 183 Tage innerhalb desselben Steuerjahres überschreiten, gelten sie als in Zypern steuerlich ansässige Personen, dh sie sind in keinem anderen Staat steuerlich ansässig.

• Voraussetzungen:
Unter anderen:
Nachweis, dass er über ausreichende Mittel auf festem Einkommensniveau verfügt, um seinen Lebensunterhalt während seines Aufenthalts im Land zu decken, ohne das staatliche Sozialsystem zu belasten. Die Höhe der ausreichenden Mittel wird auf 3.500 € pro Monat festgelegt und kann unterstützt werden:
ich. aus dem Arbeits- oder Arbeitsvertrag oder dem Beschäftigungsnachweis, bei unselbständiger Arbeit, Dienstleistungen oder Werk oder
ii. von einem Bankkonto. Wenn ausreichende Mittel aus bezahlten Arbeitsvermittlungen, Dienstleistungen oder Arbeit stammen, bezieht sich der obige Mindestbetrag auf das Nettoeinkommen nach Zahlung der erforderlichen Steuern im Beschäftigungsland

Der obige Betrag erhöht sich um zwanzig Prozent (20 %) für den Ehegatten oder Lebenspartner und um fünfzehn Prozent (15 %) für jedes Kind.
Krankenversicherung
Saubere Strafregisterbescheinigung des Wohnsitzlandes

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